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   BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 25/05 R   

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BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 25/05 R (https://dejure.org/2006,1767)
BSG, Entscheidung vom 03.08.2006 - B 3 KR 25/05 R (https://dejure.org/2006,1767)
BSG, Entscheidung vom 03. August 2006 - B 3 KR 25/05 R (https://dejure.org/2006,1767)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Vojta-Liege - Sicherung der ärztlichen Behandlung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattung einer Krankenkasse für eine vom Versicherten selbst angeschaffte Vojta-Liege bei Erkrankung an "Spina bifida"; Erforderlichkeit der Durchführung von Übungen im häuslichen Bereich neben der Therapie bei einem Physiotherapeuten; Verordnung einer ...

  • Judicialis

    SGB V F: 19.06.2001 § 33 Abs 1 S 1; ; SGB V § 128; ; SGB IX § 31 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 31 Abs. 1; SGB V § 128 § 33 Abs. 1 S. 1
    Vojta-Liege als Hilfsmittel in der Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 370
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 25/05 R
    Der Senat hat aber bereits entschieden, dass trotz des engen Wortlauts der Erstattungsvorschriften der Versicherte einen Kostenerstattungsanspruch auch dann geltend machen kann, wenn nicht er selbst, sondern seine Eltern im Rahmen ihrer familiären Fürsorge für die Beschaffung des Hilfsmittels aufgekommen sind (BSGE 93, 176, 177 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7).

    Für den Bereich des Behinderungsausgleichs hat der erkennende Senat dies bereits mehrfach entschieden (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 - Rollstuhlboy - BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 - schwenkbarer Autositz -).

  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Auszug aus BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 25/05 R
    Für den Bereich des Behinderungsausgleichs hat der erkennende Senat dies bereits mehrfach entschieden (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 - Rollstuhlboy - BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 - schwenkbarer Autositz -).

    Entscheidend ist danach, ob das Mittel im Einzelfall der behinderten Person dadurch zu Gute kommt, dass die Auswirkungen ihrer Behinderungen behoben oder gemildert werden, selbst wenn dies dadurch geschieht, dass die Pflege durch Dritte erleichtert wird (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 unter Bezugnahme auf BSG SozR 3-2200 § 182b Nr. 9 und 20).

  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

    Auszug aus BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 25/05 R
    Dieser Hilfsmittelbegriff, der die bis dahin ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung zusammenfasst, ist auch im Rahmen des § 33 SGB V maßgebend (BSGE 91, 60 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3).
  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 21/99 R

    Voraussetzungen für die Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis

    Auszug aus BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 25/05 R
    Danach sind lediglich fest eingebaute Inventarbestandteile einer Wohnung oder auch einer Praxis keine Hilfsmittel; im Übrigen spielt es aber keine Rolle, ob die Gegenstände von professionellen Anwendern oder von Laien benutzt werden (vgl BSGE 87, 105 = SozR 3-2500 § 139 Nr. 1; SozR 3-2500 § 33 Nr. 39).
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 3/00 R

    Krankenversicherung - Begriffsabgrenzung zwischen Heil- und Hilfsmittel -

    Auszug aus BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 25/05 R
    Die vom LSG erwogene Einordnung als Heilmittel scheidet aus, weil darunter keine gegenständlichen Leistungen fallen (BSGE 88, 204 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 41).
  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 27/96

    Anspruch eines geistig und körperlich behinderten Versicherten auf Versorgung mit

    Auszug aus BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 25/05 R
    Die Annahme des Berufungsgerichts, der Ausschluss ergebe sich aber daraus, dass die streitige Therapie-Liege nicht im Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß § 128 SGB V enthalten sei, widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die zu ändern kein Anlass besteht (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16, 20 und 27 - 3. Senat - sowie SozR 3-2500 § 33 Nr. 25 - 8. Senat -).
  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    Auszug aus BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 25/05 R
    Die Annahme des Berufungsgerichts, der Ausschluss ergebe sich aber daraus, dass die streitige Therapie-Liege nicht im Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß § 128 SGB V enthalten sei, widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die zu ändern kein Anlass besteht (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16, 20 und 27 - 3. Senat - sowie SozR 3-2500 § 33 Nr. 25 - 8. Senat -).
  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 6/00 R

    Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 25/05 R
    Danach sind lediglich fest eingebaute Inventarbestandteile einer Wohnung oder auch einer Praxis keine Hilfsmittel; im Übrigen spielt es aber keine Rolle, ob die Gegenstände von professionellen Anwendern oder von Laien benutzt werden (vgl BSGE 87, 105 = SozR 3-2500 § 139 Nr. 1; SozR 3-2500 § 33 Nr. 39).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - L 6 R 504/14

    Verschaffungspflicht des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers bei Erfordernis

    Entscheidend ist, ob das Mittel im Einzelfall der kranken oder behinderten Person dadurch zugutekommt, dass die Auswirkungen ihrer Krankheit oder Behinderung behoben oder gemildert werden (vgl. BSG, Urteil vom 03.08.2006 - B 3 KR 25/05 R -, juris Rn. 12; Urteil vom 18.06.2014 - B 3 KR 8/13 R -, juris Rn. 11).
  • BSG, 17.06.2008 - B 1 KR 24/07 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch bei Maßnahmen zur künstlichen

    Insoweit hat es sich nur um eine zeitweise Entlastung durch einen Dritten, nicht aber etwa durch den Leistungserbringer gehandelt (vgl dagegen zu Letzterem BSGE 97, 6 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 9, jeweils RdNr 24 mwN; zur Unerheblichkeit von Leistungen Unterhaltspflichtiger vgl BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 13 RdNr 10; BSGE 93, 176, 177 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7).
  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 6/07 R

    Deckenlifter keine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds

    Ausreichend ist schon der mittelbare Behinderungsausgleich, der eine Hilfsperson in die Lage versetzt, die beabsichtigten Ziele zu erreichen; dies hat der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 - Rollstuhlboy; BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 - schwenkbarer Autositz; bekräftigend BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 13 - Vojta-Liege).
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